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Änderungen Jahreswechsel 2020/2021
Mehrwertsteuer zurück zu 7% und 19%
Beachten Sie die Steuersatzänderung ab 01.01.2021 - entscheidend ist die Leistungserbringung, nicht die Rechnungslegung.
Bei der Gastronomie verbleibt die Sonderregelung bis 30.06.21 für Speisenverzehr im Restaurant beim ermäßigten Steuersatz.
Mindestlohnanhebung ab 01.01.2021 auf 9,50 €/h und ab 01.07.2021 9,60 €/h
Anhebung Kindergeld um monatlich 15 € und auch des Kinder- und Betreuungsfreibetrages um je 144 €
Anhebung Grundfreibetrages von 9.408 € auf 9.744 €
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen SV - einzelne Krankenkassen erheben einen größeren Zusatzbeitrag
Abschaffung Solidaritätszuschlag für viele Bürger - Besserverdienende werden nicht entlastet
Homeofficepauschale 5 € pro Tag max. 600 € im Jahr
Investitionsabzugsbetrag/-rücklage
Gewinngrenze zur Bildung Rücklage bis zu 200.000 € für alle Einkunftsarten
Höhe von 40% auf 50 %
Übungsleiterfreibetrag 3.000 € und Ehrenamtspauschale 840 € ab 2021
Alleinerziehendenentlastungsbetrag dauerhaft 4.008 € (Stkl. II)
Spendennachweis vereinfacht bis 300 € (Überweisungsbeleg ausreichend)
Umsatzsteuer - Änderung bspw. bei Onlineverkäufen B2C innerhalb EU ab 01.07.2021
sog. One-Stop-Shop / einzige Anlaufstelle
Umsatzsteuer - korrigierte Rechnung keine Rückwirkung mehr