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Betriebsveranstaltung ab 2015
Damit wird aus der bisherigen Freigrenze von 110 € nunmehr ein Freibetrag von 110 € pro Mitarbeiter/-in. Zukünftig werden auch alle Nebenkosten mit einbezogen wie Saalmiete und Kosten für Eventmanager/-in. Auch zählt der/die Mitarbeiterpartner/-in mit in die 110 € rein. Nur der übersteigende Betrag kann dann ggfs. durch den Arbeitgeber mit 25% pauschal versteuert werden. Fragen Sie gern unsere Mitabreiter.