Datenschutzeinstellungen
Einzelaufzeichnungspflicht eingehalten?
Alle auch kleine Unternehmen müssen ihre Geschäftsvorfälle einzeln aufzeichnen. Die Finanzverwaltung verlangt Grundaufzeichnungen zu Einzelpositionen hinsichtlich verkaufter, eindeutig bezeichneter Artikel, endgültiger Verkaufspreis, Umsatzsteuersatz und -betrag oder Befreiungsnorm, vereinbarte Preisminderungen, Zahlungsart, Datum und Zeitpunkt sowie Menge oder Anzahl. Dies gilt lt. Finanzverwaltung sowohl bei elektronischen Systemen als auch bei offener Ladenkasse und damit auch für die Einnahme-Überschuss-Rechner. Aus Zumutbarkeitsgründen darf man durch Antrag an das Finanzamt sich von einzelnen Aufzeichnungspflichten befreien lassen. Insoweit empfehlen wir solche Anträge auch zu stellen, wenn Ihnen die Einhaltung nicht möglich erscheint.