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Einzelaufzeichnungspflicht
Ihre Umsätze sind im Rahmen einer Einzelaufzeichnungspflicht zu erfassen. Das bedeutet, dass einzelne Artikel/Leistungen aufzuzeichnen sind, um damit im Rahmen einer Nachkalkulation über den Einkauf/Kosten die von Ihnen vorgenommene Preiskalkulation nachzuvollziehen bis hin den Umsatz zu plausibilisieren. Falls eine Einzelaufzeichnung unverhältnismäßig erscheint, müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt auf Erleichterungen zur Aufzeichnung stellen. Sonst ist das Verletzen dieser Pflicht ein Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.