Datenschutzeinstellungen
elektronische Kassenführung
Eine elektronische Kasse bedarf einer Prüfung, ob sie aktuell zugelassen ist. Sie muss die Daten speichern und mit einer gültigen TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) verbunden sein. Diese TSE muss auf dem Bon ersichtlich sein. Häufig erkennen Sie dies mit kryptischen Zeichen verbunden mit der TSE-Sicherheitsnummer und einer Anzeige Start sowie Ende mit Datums- und Uhrzeitangabe. Wenn die TSE ausfällt, muss sie umgehend geprüft und ggfs. ersetzt werden. Die von der Kasse gespeicherten Daten und die TSE Daten sind aufzubewahren und daher ist auch eine Datensicherung zu empfehlen. Die Kassenprüfer fordern diese Daten zunehmend. Ein Nichtvorliegen dieser Daten ist ein schwerer Verstoß, der bis hin zur Verwerfung der Buchführung verbunden mit erheblichen Steuernachzahlungen führen kann.