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Forschungszulage ab 2020 - 25% steuerfrei
Ab 01.01.2020 sollen Unternehmen eine Forschungszulage von 25% erhalten, welche mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer - nicht mit der Gewerbesteuer - verrechnet werden soll. Entsprechende Maßnahmen sind vorher bei einer zuständigen Zentralbehörde inhaltlich zu beantragen. Eine Doppelförderung mit anderen Fördertöpfen ist nicht vorgesehen. Fragen Sie uns gern.