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Grenzwerte für die Buchführungspflicht 2016
Die Handels- und steuerrechtlichen Grenzen für die Buchführungspflicht wurden nunmehr ab 01.01.2016 angehoben - Umsatzgrenze von 500.000 € auf 600.000 € und Gewinn von 50.000 € auf 60.000 €. Die Finanzverwaltung wird wohl bei überschreiten der bisherigen und unterschreiten der neuen Grenzen keine Aufforderung zur Bilanzierung erteilen.