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Grundsteuerreform - neue Frist 31.01.2023 - alte Frist 31.10.22 Abgabe Erklärungen
Die Grundsteuer wird bundesweit neu ermittelt. Dazu müssen alle Grundstücksbesitzer verpflichtend eine Feststellungserklärung elektronisch (www.elster.de) abgeben. Als Härtefall (kein Internet) kann alternativ die Abgabe in Papier möglich sein. Die Abgabe ist ab 01.07.22 bis zum 31.10.22 nur möglich. Die Finanzverwaltung hat dazu bereits Informationsschreiben an alle Betroffenen versendet. Eine Verlinkung zu den Flurkarten incl. Angabe Bodenrichtwerte ist implementiert.
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