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Inflationszuschuss durch Arbeitgeber
Der Arbeitgeber darf bis 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen inflationsbedingten Zuschuss bis zu 3.000 € an seine Mitarbeiter zahlen. Diese Zahlungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen und damit dann steuerfrei. Ein Verteilen der Auszahlungen auf mehrere Zeiträume bis zum 31.12.2024 ist unschädlich. Schauen sie gern hierzu das passende Video unter den Video-Tipps an.