Datenschutzeinstellungen
Kassennachrüstung TSE - Frist 30.09.2020 (31.03.21)
Ab 01.01.2020 sollen alle elektronischen Kassen eine TSE - technische Sicherheitseinrichtung - haben und zudem ist jede Kasse beim zuständigen Finanzamt zu melden. Weiterhin ist der Wechsel der Kasse mit genauen Daten auch meldepflichtig. Die TSE soll bis 30.09.2020 vorliegen. Wenn Sie die Nachrüstung bis 30.09.2020 in Auftrag gegeben haben, dann kann die Umsetzung bis 31.03.2021 erfolgen.
Bezüglich der Meldepflicht an das Finanzamt liegt das anzuwendende elektronischen Formular noch nicht vor. Die TSE ist mittlerweile verfügbar - beachten Sie das zeitnahe Umrüsten bis 30.09.2020 - verbinden Sie es ggfs. mit den notwendigen Steuersatzumprogrammierungen.