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Schlussabrechnung Coronahilfen über prüfenden Dritten
Bis zum 30.06.2023 müssen die Schlussabrechnungen zu den Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen erfolgen. Bereiten Sie daher Ihre Zahlen vor und stellen diese dem prüfenden Dritten mit den Dokumentationen/Nachweisen zur Verfügung. Bei Nichteinreichung werden die Hilfen zurückgefordert.