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Finanzen sind Vertrauenssache
Wir beraten Sie persönlich und kompetent!
In jedem Unternehmen sind zwei Dinge besonders wichtig: das eigentliche Kerngeschäft und die finanztechnische Administration. Wir wollen, dass Sie Ihr Potential in Ihr Kerngeschäft investieren. Alles andere nehmen wir Ihnen gerne ab.
Hier erreichen Sie uns ‒ derzeit ggfs. nur eingeschränkt ‒ bitte vorher anrufen bzw. per E-Mail.

Steuerberatungskanzlei
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Steuerberatungskanzlei
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Aktuell + wichtig zu wissen
weitere Änderungen der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat weitere Änderungen für 2022 und 2023 vor bzw. auf den Weg gebracht:
- Energiepreispauschale 300 € für Rentner Auszahlung im Dezember 2022 - für Studenten 200 € zu beantragen ab 2023 über eine noch zu schaffendes Antragsportal
- Erstattung Gaskosten im Dezember aufgrund eines fiktiven Verbrauches - vorerst kein Gasabschlag im Dezember - Verrechnung findet dann mit der Jahresabrechnung statt
- Gas- und Strompreisbremse - Wirkung wohl in den jeweiligen Bundesgebieten sehr unterschiedlich
- beide vorgenannten Hilfen werden für Bürger, die noch Solidaritätszuschlag zahlen müssen (Besserverdienende) dann wie ein geldwerter Vorteil zu versteuern sein.
- Anhebung Kindergeld ab 2023 von 219 € auf 250 € pro Kind pro Monat
- Anhebung Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer auf 1.230 € im Jahr
- Homeofficepauschale steigt auf 6 € am Tag und max. 1.260 € im Jahr
- Anhebung Grundfreibetrag um 561 € auf 10.908 € im Jahr
- Anhebung Sparerfreibetrag von 801 € auf 1.000 € pro Person und Jahr
- Anhebung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 252 € auf 4.260 €
- neuer Abschreibungssatz für Wohngebäude mit Fertigstellung ab 01.07.23 auf 3 %
- voller Abzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben
- Bürokratieabbau bei Photovoltaikanlagen - Verbesserung im Rahmen der Freistellung zur Umsatz- und Ertragssteuern
Inflationszuschuss durch Arbeitgeber
Der Arbeitgeber darf bis 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen inflationsbedingten Zuschuss bis zu 3.000 € an seine Mitarbeiter zahlen. Diese Zahlungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen und damit dann steuerfrei. Ein Verteilen der Auszahlungen auf mehrere Zeiträume bis zum 31.12.2024 ist unschädlich. Schauen sie gern hierzu das passende Video unter den Video-Tipps an.
Der aktuelle Video-Tipp
Wichtige Steuertermine
Unser Team – immer für Sie da
20 sehr gut qualifizierte Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind gern Ihre Ansprechpartner.
Steuerberater + Kanzlei-Inhaber Lars Hönicke

Ich berate Sie mit dem Ziel, optimale und effiziente Ergebnisse in Ihrem unternehmerischen und privaten Bereich zu erreichen.
Steuerberaterin
Claudia Otto -angestellt gem. § 58 StBerG-

Ich berate Sie zu steuerlichen Gestaltungen bei Erbschaften und Schenkungen sowie der Unternehmensnachfolge.
Steuerberater
Jörg Dathe -angestellt gem. § 58 StBerG-

Gern berate ich Sie in Fragen der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gestaltung und im Vereinsrecht.
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